Krankengeld Rechner 2026 – Krankengeld berechnen

Berechnen Sie Ihr gesetzliches Krankengeld für 2026 und erhalten Sie eine übersichtliche Schätzung Ihres möglichen Krankengeldes.

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Was ist Krankengeld – und ab wann wird es gezahlt?

Wer als Arbeitnehmer längere Zeit krank ist, bekommt nicht einfach nichts. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) springt ein, sobald der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt – das ist nach sechs Wochen (42 Kalendertagen) der Fall. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse die Zahlung in Form des Krankengeldes.

Anspruch haben grundsätzlich alle Pflichtmitglieder der GKV, deren Mitgliedschaft einen Krankengeldanspruch einschließt. Das trifft auf die meisten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen müssen den Krankengeldanspruch gesondert mit ihrer Krankenkasse vereinbaren – er ist nicht automatisch inklusive.

Familienversicherte und geringfügig Beschäftigte

Personen, die über einen Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert sind, haben keinen eigenen Krankengeldanspruch. Dasselbe gilt für Minijobber, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, sowie für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld).

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Die Berechnung folgt zwei gesetzlichen Obergrenzen, von denen die niedrigere gilt (§ 47 SGB V):

  • 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (sogenanntes Regelentgelt)
  • Maximal 90 % des tatsächlich ausgezahlten Nettoarbeitsentgelts

In der Praxis wirkt die Netto-Grenze häufig begrenzender als die Brutto-Grenze – besonders bei mittleren Einkommen, wo Steuern und Sozialabgaben spürbar ins Gewicht fallen. Der Rechner oben berücksichtigt beide Grenzen automatisch und zeigt Ihnen das jeweils niedrigere Ergebnis.

Einmalzahlungen fließen anteilig ein

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor Ihrer Erkrankung erhalten haben, werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt – allerdings nur anteilig. Die Krankenkasse addiert die Summe all dieser Einmalzahlungen und verteilt sie gleichmäßig auf zwölf Monate. Der so ermittelte Monatsbetrag erhöht die Berechnungsgrundlage.

Der gesetzliche Höchstbetrag 2026

Da das Krankengeld nur auf das beitragspflichtige Einkommen bezogen wird, gibt es eine absolute Obergrenze. Diese ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV, die im Jahr 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat liegt. Daraus folgt ein maximaler Brutto-Tagessatz von 135,63 Euro (5.812,50 × 70 % ÷ 30). Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze werden bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel zur Krankengeld Berechnung

Um die Formel greifbarer zu machen, hier ein konkretes Beispiel auf Basis typischer Zahlen für 2026:

Rechenbeispiel 2026

Monatsgehalt Brutto3.500 €
Monatsgehalt Netto2.300 €
70 % von 3.500 € ÷ 30 Tage81,67 €/Tag
90 % von 2.300 € ÷ 30 Tage69,00 €/Tag

Maßgeblich ist der niedrigere Wert: 69,00 €/Tag (Brutto-Tagessatz). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ergibt sich ein Netto-Auszahlungsbetrag von rund 59–61 €/Tag – je nach Kinderstatus.

Welche Abzüge fallen vom Krankengeld ab?

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das bedeutet, es erhöht rechnerisch Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte, die Sie im gleichen Jahr hatten. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen direkt auf das Krankengeld an:

Beiträge auf das Brutto-Krankengeld, Stand 2026 (§ 55 Abs. 3 SGB XI, § 168 SGB VI)
VersicherungszweigBeitragssatz (AN-Anteil) 2026Besonderheit
Rentenversicherung9,3 %Halber Beitragssatz
Arbeitslosenversicherung1,3 %Halber Beitragssatz
Pflegeversicherung (mit Kindern)2,3 %Ohne Kinderlosenzuschlag
Pflegeversicherung (ohne Kinder, ab 23 J.)2,9 %Inkl. 0,6 % Kinderlosenzuschlag

Krankenversicherungsbeiträge werden während des Krankengeldbezugs in der Regel nicht erhoben – die Krankenkasse selbst zahlt sich also keinen Beitrag. Der Arbeitgeber ist an den Krankengeldabzügen ebenfalls nicht mehr beteiligt.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Der Bezugszeitraum ist gesetzlich begrenzt. Für dieselbe Krankheit können Versicherte innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen lang Leistungen erhalten – die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sind darin bereits eingerechnet (§ 48 SGB V). Effektiv zahlt die Krankenkasse also bis zu 72 Wochen.

Die sogenannte Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen der jeweiligen Erkrankung. Erkranken Sie an einer völlig anderen Krankheit, läuft eine separate Frist an. Kommt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert das die Gesamtdauer nicht automatisch.

Aussteuerung rechtzeitig im Blick behalten

Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch – die sogenannte Aussteuerung. Wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitsfähig ist, sollte sich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit melden. Die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) kann eine finanzielle Lücke überbrücken, bis Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente greift.

Wann kann das Ergebnis vom tatsächlichen Krankengeld abweichen?

Unser Rechner liefert eine fundierte Schätzung auf Basis der gesetzlichen Standardformel. In einigen Situationen ermittelt Ihre Krankenkasse jedoch einen anderen Betrag:

  • Schwankendes Einkommen: Wer als Stundenlohnkraft, Schichtarbeiter oder mit variablen Provisionen arbeitet, hat kein konstantes Monatsgehalt. Die Krankenkasse ermittelt in diesem Fall ein Durchschnittseinkommen aus dem Entgeltabrechnungszeitraum vor der Erkrankung.
  • Kurzarbeitergeld: Wer unmittelbar vor der Erkrankung Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann ein reduziertes Krankengeld erhalten – weil das Kurzarbeitergeld selbst die Berechnungsgrundlage senkt.
  • Mehrere Arbeitgeber: Bei zwei gleichzeitigen Beschäftigungen können die Einkommen zusammengerechnet werden, sofern beide beitragspflichtig sind – allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Ende des Arbeitsverhältnisses: Wer während der Krankmeldung gekündigt wird oder das Arbeitsverhältnis endet, erhält das Krankengeld weiterhin – die Berechnung kann sich jedoch auf das frühere Einkommen stützen. Ab 2027 gelten hier neue gesetzliche Regelungen.

Praktische Hinweise rund um das Krankengeld

Attest lückenlos einreichen

Damit der Krankengeldanspruch nicht unterbrochen wird, muss die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lückenlos bei der Krankenkasse eingehen. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermitteln die meisten Arztpraxen das Attest direkt. Es lohnt sich dennoch, den Eingang kurz zu bestätigen – besonders bei Wechsel des Arztes oder an Feiertagen.

Krankengeldlücke absichern

Der Rechner zeigt Ihnen auch die monatliche Netto-Lücke – also den Betrag, um den Ihr Krankengeld hinter Ihrem gewohnten Nettogehalt zurückbleibt. Wer dieses Risiko absichern möchte, kann eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Beiträge und Wartezeiten variieren stark; ein Vergleich lohnt sich bereits vor einer Erkrankung.

Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung

Obwohl Krankengeld steuerfrei ist, müssen Sie es in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N angeben. Das Finanzamt rechnet das Krankengeld auf Ihr zu versteuerndes Einkommen hoch, um den Steuersatz zu ermitteln. Das kann – je nach Gesamteinkommen im Jahr – zu einer Nachzahlung führen.

Häufige Fragen zum Krankengeld

Ab dem wievielten Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld frühestens ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – jedoch erst, nachdem die sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausgelaufen ist. In der Praxis beginnt die Krankengeldphase also ab dem 43. Krankheitstag.
Gilt das Krankengeld auch bei Elternzeit oder Teilzeit?
Ja. Das Krankengeld wird auf Basis des Entgelts berechnet, das vor der Erkrankung tatsächlich bezogen wurde. Wer in Teilzeit arbeitet, erhält entsprechend ein auf das Teilzeiteinkommen berechnetes Krankengeld. Während Elternzeit besteht in der Regel kein Krankengeldanspruch, da kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Kann ich neben dem Krankengeld arbeiten?
Grundsätzlich nein. Wer Krankengeld bezieht, ist arbeitsunfähig – und darf keine Arbeit ausüben, die die Genesung gefährdet oder der ärztlichen Feststellung widerspricht. Geringfügige Tätigkeiten, die ausdrücklich therapeutisch empfohlen werden, können eine Ausnahme sein. Im Zweifelsfall sollte das immer mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse abgeklärt werden.
Wird das Krankengeld automatisch überwiesen?
Nein. Die Krankenkasse zahlt erst, wenn sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat und ein Antrag oder eine Selbstauskunft über das Arbeitsverhältnis vorliegt. Viele Kassen fordern außerdem eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Krankenkasse, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine Verdienstbescheinigung ausstellt?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Verdienstbescheinigung auszustellen (§ 69 SGB IV). Verweigert Ihr Arbeitgeber dies, kann Ihre Krankenkasse ihn direkt zur Vorlage auffordern. Wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an Ihre Krankenkasse – diese kann in vielen Situationen auch auf Basis anderer Unterlagen (z. B. Gehaltsabrechnungen) eine vorläufige Berechnung durchführen.

Disclaimer: Die Ergebnisse dieses Rechners sind unverbindliche Schätzwerte und ersetzen keine individuelle Auskunft durch Ihre Krankenkasse oder einen qualifizierten Sozialrechtsberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Berechnungsergebnisse. Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar.